medatixx-Praxissoftware startklar für die eAU

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Die erste verpflichtende Anwendung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dem 01.10.2021 sollen Arztpraxen eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse ihrer Patientin oder ihres Patienten übermitteln. Das bisherige Muster 1 wird damit vom neuen Vordruck e01 abgelöst.

Bis zum 31.12.2021 gilt eine Übergangsregelung: Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, dürfen bis zu diesem Datum das bisherige Übermittlungsverfahren verwenden. Somit ist die Nutzung des bekannten AU-Formulars bis Jahresende möglich.


eAU-Funktionalität schon jetzt in der Praxissoftware von medatixx umgesetzt

Nach der Integration des KIM-Fachdienstes im Juli 2021 startet medatixx bereits Anfang September den Rollout der eAU-Funktionalität in der Praxissoftware. Damit sind für medatixx-Anwenderinnen und -Anwender einen Monat vor dem Start der verpflichtenden Nutzung alle notwendigen Voraussetzungen für den elektronischen Versand der eAU und die Verwendung des neuen Formulars erfüllt.

Mit dem frühen Rollout im Rahmen eines Sonderupdates verfügen die medatixx-Arztpraxen über ausreichend Zeit, den neuen Übermittlungsweg der eAU über KIM und den veränderten Ausdruck der AU in ihre täglichen Arbeitsprozesse zu integrieren.

 

 

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