Vertraulich Missstände melden – sicher & gesetzeskonform

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt der Gesetzgeber Personen, die in Unternehmen auf Missstände, Gesetzesverstöße oder Fehlverhalten aufmerksam machen.
Das Ziel: Transparenz stärken, ohne dass Hinweisgebende persönliche Nachteile befürchten müssen.
Wir haben für Sie ein geschütztes Hinweisgeber-Portal entwickelt, das Sie ganz einfach bei Ihnen auf der Website oder im Intranet einbinden können. So müssen Sie kein neues System aufbauen.
Mitarbeitende und andere Beteiligte können dort anonym Hinweise abgeben – sicher, vertraulich und im Einklang mit dem Gesetz.
Wichtig: Die Meldestelle ist nicht nur gesetzliche Pflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden – sie ist auch ein Zeichen für Verantwortung und Integrität.
Links:
👉 Direkt zum Hinweisgeber-Portal: https://whistleblower.arztsysteme.info
👉 Mehr über uns & unsere IT-Lösungen: https://www.arztsysteme-rheinland.de